Wärmeschutz
Wärmeschutz
Der Wärmeschutz wird in die Bereiche winterlicher Wärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz aufgeteilt. Winterlicher Wärmeschutz: Der winterliche Wärmeschutz dient dazu, während der Heizperiode an den Innenoberflächen der Bauteile eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat und Schimmelwachstum bei in Wohnräumen üblichem Raumklima auszuschließen. Oberflächenkondensat entsteht, wenn die Temperatur der Wandoberfläche unter der Taupunkttemperatur liegt. Schimmelfreiheit wird entsprechend der Definition in der DIN 4108 gewährleistet, wenn die relative Luftfeuchte an der Bauteiloberfläche 85 % nicht übersteigt. Die einzuhaltenden Werte, beschrieben durch den Wärmedurchlasswiderstand Rth in m²·K/W werden als Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 definiert. Weiter dient der winterliche Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen zu definieren, die den Wärmeverlust durch Transmission so weit begrenzen, dass die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgestellten Grenzwerte eingehalten werden können. Diese werden durch den Wärmedurchgangskoeffizienten, den sogenannten U-Wert (früher k-Wert) in W/(m²·K) beschrieben. Sommerlicher Wärmeschutz Der sommerliche Wärmeschutz begrenzt die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen so weit, dass ein behagliches Raumklima gewährleistet wird. Gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung sollte dazu nach Möglichkeit auf den Einsatz von Klimaanlagen verzichtet werden. -Bauteilkonstruktionen, die den Energieeintrag in Gebäude vermindern: -Eigene Beschattung der Fensterflächen eines Gebäudes (z.B. durch auskragende Balkone). -Fenstern zugeordnete Sonnenschutzelemente (z. B. Rollos, Jalousien, Markisen und Fensterläden oder andere Beschattungen). Dabei wirken außen vor einem Fenster liegende Verschattung deutlich effizienter als innenliegende. Infrarot-Reflexion der Glasscheibe zur Senkung des Wärmeeintrags in den Raum. Ebenso wirken nachträglich aufgebrachte Sonnenschutzfolien.